Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sebastian Kaiser und beziehungsweise oder seine MitarbeiterInnen, im Folgenden fitnesskaiser genannt, und der Klient/ die Klientin/ Klientinnen/ Klienten, nachfolgend der Klient genannt, legen als Grundlage für ihre Geschäftsbeziehung folgende AGB fest.

​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fitnesscamps, Sportreisen und Präventionsreisen

1. Abschluss des Reisevertrags

a. Vertragsschluss und Reiseanmeldung
Die Reiseanmeldung wird über https://fitnesskaiser.com/buchen durchgeführt. Zur Bezahlung wirst du zu unserem Zahlungsdienstleister elopage weitergeleitet. Nach dem Kauf des Tickets wird dir das Anmeldeformular übersandt; Dieses ist innerhalb von 72 Stunden ausgefüllt an uns zurückzusenden.

b. Zahlungsweise
Du kannst den Reisepreis auf einmal zahlen („Einmalzahlung“) oder in vier Raten zu je 25% („Ratenzahlung“). Es entstehen dir bei der Ratenzahlung keine Mehrkosten.

c. Die Sprache des Vertragsschlusses ist deutsch.

 

2. Leistungen und Leistungsänderungen

Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen wie zum Beispiel einen Wechsel der Trainer nehmen wir nur vor, sofern es nicht anders möglich ist. Für den Fall einer Änderung, die den Charakter der Reise wesentlich verändert, bleiben deine Rechte auf Schadensersatz unberührt.
Bei anderen Leistungen außer der inkludierten (zum Beispiel bei weiteren Freizeitangeboten vor Ort) haften wir nicht als Veranstalter, sondern als Vermittler. Wir haften daher nur für die Vermittlung, nicht für die vermittelte Leistung selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB).

3. Rücktritt und und Kündigungen

a. Rücktritt vom Fitnesscamp
Du kannst jederzeit vom Vertrag zurück treten. Folgende Gebühren werden berechnet:
Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
Rücktritt bis 75 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
Rücktritt ab 30 Tage vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Erklärung per E-Mail an info@fitnesskaiser.com oder per Post an fitnesskaiser, z.Hd. Sebastian Kaiser, Antoniterstraße 17, 50667 Köln.

b. Kündigungen von unserer Seite
Wenn du während des Fitnesscamps mehrfach gegen die guten Sitten verstößt oder aber die Sicherheit oder das Sporterlebnis der anderen Teilnehmer oder der Coaches gefährdest, müssen wir dich leider vom Fitnesscamp ausschließen. Die Abreise musst du dann selbst bezahlen und organisieren.
Wenn wir eine in der Beschreibung ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl haben und diese nicht erreicht wird, können wir den Vertrag kündigen. Du bekommst dann dein Geld zurück.

Kündigung infolge höherer Gewalt
Werden wir Opfer höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Zerstörung der Unterkünfte o.ä.) und ist damit die Reise insgesamt nicht (mehr) durchführbar, so haben beide Seiten das Recht der Kündigung. In diesem Fall bekommst du deine Kosten abzüglich der bereits in Anspruch genommene Leistungen (zum Beispiel Unterkunft o.ä.) sowie der Anzahlung erstattet.

4. Ausfall und Ersatzreisende

a. Ausfall
Solltest du aufgrund Krankheit oder Unfall nicht teilnehmen können, so bieten wir dir gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung einen Gutschein für eine gleichwertige Reise bei uns in der Zukunft an. Der Reisepreis kann leider nicht erstattet werden.

b. Ersatzreisende
Du kannst bis zum Reisebeginn einen Ersatz für deine Reise wählen, sofern dieser den Anforderungen genügt, seine Einverständniserklärung zum Haftungssausschluss abgibt sowie keine sonstigen, insbesondere rechtliche Erfordernisse, dagegen sprechen. Eine Gebühr erheben wir nicht.

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5. Gewährleistung und Abhilfe

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kannst du Abhilfe verlangen. Kann die Abhilfe nicht gewährt werden, so steht dir eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu.
Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kannst du vom Reisevertrag zurück treten und eine Teilerstattung des Reisepreises verlangen.

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6. Haftung

a. Allgemeines zur Haftung
Wir beschränken die Haftung bei Sachschäden auf grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung. Unsere vertragliche Haftung für Schäden (außer Körperschäden) ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, und dies auch nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung. Wir haften nicht für die von dir mitgebrachten (Wert-)Gegenstände.

b. Betriebshaftpflichtversicherung
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Generali Versicherung (Generali Versicherung AG, 81731 München). Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3.000.000 EUR.

c. Insolvenzversicherung/ Reisepreissicherungsschein
Es besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung bei der HDI Versicherung (HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover). Die Versicherungssumme beträgt je Fitness Camp 1.100.000 EUR.

d. Gesundheitliche Risiken
Mit der Buchung eines unserer Fitnesscamps oder einer anderen von uns durchgeführten Reise erklärst du, dass du dich gesundheitlich für die Teilnahme in der Lage fühlst. Bitte frage bei Zweifeln vorab einen Arzt. Bitte fülle den Gesundheitsfragebogen, der Bestandteil deiner Buchung ist, gewissenhaft und wahrheitsgemäß aus und teile jede Änderung deines Gesundheitszustands einem unserer Trainer vor Ort unmittelbar mit.
Du solltest dich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die dir während des Fitnesscamps oder anderer Veranstaltungen passieren können, versichern. Bei Bedarf nennen wir dir gerne einen Experten.
Buchst du bei einem unserer Kooperationspartner extra Leistungen, tust du dies auf eigene Verantwortung.

e. Sonstiges
Wir haften nicht über die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung der von dir verfolgten Ziele.

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7. Verschwiegenheitserklärung

Wir verpflichten uns, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Du verpflichtest dich deinerseits, über die über uns gewonnen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Für beide Seiten gilt dies auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

8. Reiserecht

Die Bestimmungen des Reiserechts (EU-Pauschalreise-Richtlinie 2015/2302, BGB §§ 651 a ff., Einführungsgesetz zum BGB) bleiben von diesen AGB unberührt.

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9. Schlussbestimmungen

Änderungen an diesen AGB bedürfen der Schriftform. Sofern ein Abschnitt oder mehrere Abschnitte dieser AGB für ungültig erklärt werden, gelten alle weiteren Abschnitte der AGB davon unberührt weiterhin (Salvatorische Klausel).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

10. Widerrufsbelehrung

Nach §312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB hast du bei der Buchung dieser Reise kein Widerrufsrecht.

​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Personal Training, Group Fitness Training sowie Präventionsangebote

1. Leistungsgegenstand

a. fitnesskaiser verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Ernährungsberatung individuell zu betreuen.
b. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertraglicheVerpflichtung entsprechend § 611 BGB.
c. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten, sofern nichts anderes vereinbart wird.
d. Das Honorar für eine Trainingseinheit im Personal Training wird zwischen fitnesskaiser und dem Klienten individuell festgelegt.
e. Das Honorar versteht sich inklusive Vor- und Nachbereitung des Trainings und der Ernährungsberatung.
f. Das Honorar versteht sich exklusive Fahrtkosten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Fahrtkosten betragen 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer ab/ zum Geschäftssitz in der Antoniterstraße 17 in 50667 Köln.
g. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten individuell vereinbart.
h. fitnesskaiser steht seinen Klienten außerhalb der Trainingseinheiten telefonisch, per Nachrichtendiensten oder per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf Erreichbarkeit besteht jedoch nicht.

2. Haftung

a. fitnesskaiser schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
b. fitnesskaiser haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrags verfolgten Zwecks.
c. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von fitnesskaiser, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen zu genügen.
d. Es obliegt dem Klienten, sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen auf dem Weg zum und vom Trainingsort sowie während des Trainings zu versichern.
e. Der Klient versichert mit Vertragsschluss, dass er gesundheitlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen. Bei Unsicherheiten oder Zweifeln konsultiert der Klient vorab einen Arzt. 

3. Zahlungsbedingungen

a. Im Personaltraining erhält der Klient am Monatsende eine schriftliche Rechnung über alle Trainingseinheiten des vergangenen Monats, die ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist. Bei zeitlich begrenzten Group Fitness Trainings und Präventionskursen ist das Honorar für die gesamte Kursdauer im Voraus zu zahlen. Die Zahlung erfolgt in diesem Fall über den Zahlungsdienstleister elopage.
b. Es gelten die vereinbarten Honorare. fitnesskaiser behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Klienten mindestens acht Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen.
c. Entstehen aufgrund der gewünschten Trainingsgestaltung weitere Kosten wie beispielsweise Eintrittsgelder oder Betreuung auf Reisen, so sind diese durch den Klienten zu tragen.
d. Für die Erstattung von Präventionskursen gilt folgendes Prozedere: Der Klient zahlt die Kursgebühr für den gesamten Kurs im Voraus. Nach Beendigung des Kurses erhält der Klient seine Teilnahmebescheinigug, die er bei der Krankenkasse einreichen kann, um seine Erstattung zu erhalten. Der Klient ist selbst dafür verantwortlich, mögliche Fristen und Formalia einzuhalten, insbesondere jährlich nicht mehr Präventionskurse einzureichen als gesetzlich möglich.

4. Verhinderung und Ausfall, Ersatzansprüche

a. Im Personal Training gilt: Bei Verhinderung muss der Klient spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn absagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit berechnet.
b. Im Personal Training gilt: Bei einer Absage durch fitnesskaiser behält der Klient sein Recht auf Durchführung der Trainingseinheit und erhält einen Ersatztermin.
c. Für Gruppenkurse und Präventionsangebote gilt: Bei einer Absage durch fitnesskaiser behält der Klient sein Recht auf Durchführung der Trainingseinheit und erhält einen Ersatztermin.

5. Datenschutz und Geheimhaltung

a. Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von fitnesskaiser gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des Leistungsgegenstands verwendet.
b. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 3 Monate nach der letzten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der EU-DSGVO.
c. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäftsgeheimnisse von fitnesskaiser Stillschweigen zu bewahren. fitnesskaiser verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Betreuung des Klienten bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren.

6. Verzicht auf Doping

a. fitnesskaiser verpflichtet sich, keine gemäß den jeweils aktuellen Bestimmungen der NADA verbotenen Substanzen, die vor allem der Leistungssteigerung und beziehungsweise oder der Erreichung eines vermeintlich attraktiven Körpers dienen sollen, in seinem Wirkungskreis zu dulden. fitnesskaiser erklärt außerdem, nicht mit Substanzen oder Präparaten im oben genannten Sinne zu handeln, deren Anwendung zu empfehlen oder diese in Umlauf zu bringen.

7. Sonstige Vereinbarungen

a. Beide Parteien erkennen schriftliche und von beiden Seiten bestätigte Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an.
b. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden Ruf oder Prestige des Vertragspartners nicht schädigen.

8. Schlussbestimmungen

a. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
b. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
c. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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